Werner
Braeuner Revisionsantrag abgelehnt
Werner Braeuner, Verden/Deutschland, 30. März 2002
Ein lügnerisches Gericht
ein tricksender
Bundesgerichtshof
ein Gesetz zur Umgehung des Gesetzes
Am 22. März 2002 ist mir die Entscheidung des Bundesgerichtshofes
(Revisionsgericht in Karlsruhe) zugestellt worden, welche am 14.03. ergangen
ist. Mein Revisionsantrag gegen das Urteil des Landgerichts Verden wurde
abgelehnt. Das Verdener Gericht hatte mich am 13.08.2001 zu einer Haftstrafe von
12 Jahren wegen Totschlags (§212 StGB) verurteilt. Um zu vermeiden, eine
juristische Begründung für die Ablehnung meines Revisionsantrags abliefern zu
müssen, hat sich der Karlsruher Bundesgerichtshof auf den §349,2 StPO
(Strafprozeßordnung) gestützt: Falls der Karlsruher Generalbundesanwalt gegenüber
dem Revisionsgericht einen Antrag nach § 349,2 StPO stellt, kann dieses einen
Revisionsantrag durch einfachen Beschluß zurückweisen, falls Einstimmigkeit
vorliegt. Diese Verfahrensweise ist wenig gebräuchlich, da das Revisionsgericht
seine Entscheidung normalerweise juristisch begründet, indem es sich
detailliert auf den von der Verteidigung vorgebrachten Revisionsantrag bezieht,
damit auch auf das vorliegende gerichtliche Urteil.
In seiner schriftlichen Urteilsbegründung hatte das Verdener Landgericht die Überlegungen
vortragen müssen, die es veranlaßt hatten, mir keine Strafmilderung nach §21
StGB zuzugestehen, obwohl die psychiatrische Expertise eine Bewußtseinsstörung
aufgewiesen hatte, aufgrund derer ich den Direktor des Verdener Arbeitsamtes,
Herrn Klaus Herzberg, am Morgen des 6. Februar 2001 aufgesucht hatte, was mit
dessen Tod geendet ist.
Dem Verdener Gericht zufolge sei diese Bewußtseinsstörung
"vermeidbar" gewesen, mit anderen Worten: Ich sei dafür
verantwortlich zu machen, in eben den seelischen Zustand geraten zu sein, der
dazu geführt hatte, daß ich unter Affekt stehend gehandelt hatte! Exakt diese
angeblich bei mir liegen sollende Verantwortlichkeit ist der ganz schwache Punkt
der Urteilsbegründung. Ein schwacher Punkt, den das Revisionsgericht zu
untersuchen gehabt hätte. Doch dieser Untersuchung ist es nun durch den Rückgriff
auf §349,2 StPO ausgewichen: Dieser Paragraph ist der letzte Rettungsanker
einer Justiz, welche das Gesetz mit gesetzlichen Mitteln austrickst.
Das Verdener Landgericht hat den Karlsruher Bundesgerichtshof sogar noch übertroffen:
Um seine schwache juristische Begründung zu stützen, hat es gar offen gelogen,
indem es behauptete, auch der Psychiater hätte anläßlich des mündlichen
Vortrags seines Gutachtens vor dem Gericht gesagt, ich hätte den Eintritt der
Bewußtseinsstörung verhindern können. In der schriftlichen Fassung dieses
seines Gutachtens hatte der psychiatrische Gutachter sich jedoch nicht
dahingehend geäußert, genau so wenig hat er dies in seinem mündlichen Vortrag
getan. Doch ein lügnerisches Gericht ist immer ein gesetzestreues Gericht. Denn
das Gesetz sagt, daß "ein Gericht niemals lügt." Um zu vermeiden, daß
ein Gericht (welches niemals lügt) lügt, wäre es also erforderlich, alle
Zeugenaussagen und mündlich vorgetragenen Expertisen Wort für Wort zu
protokollieren.
Auweh, ... jetzt verstehe ich: Das würde ARBEITSPLÄTZE schaffen -- aha, da ist
sie, die protestantisch-kapitalistische Justiz!
Unprotestantische Grüße,
Werner Braeuner
P.S.1: Auch die Staatsanwaltschaft Verden hat einen Revisionsantrag beim
Bundesgerichtshof gestellt, dahin zielend, mich wegen Mordes (§211 StGB) zu
verurteilen. Dies allerdings unter Anerkennung einer sich strafmildernd
auswirken sollenden Bewußtseinsstörung (ein herrliches Durcheinander!). Dieser
staatsanwaltschaftliche Revisionsantrag ist bisher jedoch weder vom Karlsruher
Generalbundesanwalt noch vom dortigen Revisionsgericht bearbeitet worden. Am
wahrscheinlichsten zu erwarten ist, daß die Staatsanwaltschaft Verden ihren
Revisionsantrag nun zurückziehen wird, damit der Bundesgerichtshof nicht doch
noch in die Peinlichkeit gerät, das konfuse Urteil des Verdener Landgerichts prüfen
zu müssen. Denn dies könnte vielleicht zu Problemen führen, die eine das
Gesetz austricksende Gesetzgebung nicht vorausgesehen hatte.
P.S.2: Frage an Radio Eriwan: Ist es möglich, daß ein westlich-demokratischer
Staat über verfassungsmäßige Institutionen verfügt und dennoch zu einer
despotischen, anti-humanen Praxis übergeht?
Antwort von Radio Eriwan: Im Prinzip ja. Doch niemand spricht darüber, also ist
es nicht möglich, besonders dann nicht, wenn eine Regierung den Geist der
Verfassung mit allen möglichen Mitteln verteidigt!
P.S.3: Ich bin weder mit vollgeschissenen Windeln auf die Welt gekommen, noch
habe ich die Absicht, mit vollgeschissenen Windeln zu sterben!