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Werner Braeuner Revisionsantrag abgelehnt

 

Werner Braeuner, Verden/Deutschland, 30. März 2002 

Ein lügnerisches Gericht

 ein tricksender Bundesgerichtshof

ein Gesetz zur Umgehung des Gesetzes


Am 22. März 2002 ist mir die Entscheidung des Bundesgerichtshofes (Revisionsgericht in Karlsruhe) zugestellt worden, welche am 14.03. ergangen ist. Mein Revisionsantrag gegen das Urteil des Landgerichts Verden wurde abgelehnt. Das Verdener Gericht hatte mich am 13.08.2001 zu einer Haftstrafe von 12 Jahren wegen Totschlags (§212 StGB) verurteilt. Um zu vermeiden, eine juristische Begründung für die Ablehnung meines Revisionsantrags abliefern zu müssen, hat sich der Karlsruher Bundesgerichtshof auf den §349,2 StPO (Strafprozeßordnung) gestützt: Falls der Karlsruher Generalbundesanwalt gegenüber dem Revisionsgericht einen Antrag nach § 349,2 StPO stellt, kann dieses einen Revisionsantrag durch einfachen Beschluß zurückweisen, falls Einstimmigkeit vorliegt. Diese Verfahrensweise ist wenig gebräuchlich, da das Revisionsgericht seine Entscheidung normalerweise juristisch begründet, indem es sich detailliert auf den von der Verteidigung vorgebrachten Revisionsantrag bezieht, damit auch auf das vorliegende gerichtliche Urteil.



In seiner schriftlichen Urteilsbegründung hatte das Verdener Landgericht die Überlegungen vortragen müssen, die es veranlaßt hatten, mir keine Strafmilderung nach §21 StGB zuzugestehen, obwohl die psychiatrische Expertise eine Bewußtseinsstörung aufgewiesen hatte, aufgrund derer ich den Direktor des Verdener Arbeitsamtes, Herrn Klaus Herzberg, am Morgen des 6. Februar 2001 aufgesucht hatte, was mit dessen Tod geendet ist.



Dem Verdener Gericht zufolge sei diese Bewußtseinsstörung "vermeidbar" gewesen, mit anderen Worten: Ich sei dafür verantwortlich zu machen, in eben den seelischen Zustand geraten zu sein, der dazu geführt hatte, daß ich unter Affekt stehend gehandelt hatte! Exakt diese angeblich bei mir liegen sollende Verantwortlichkeit ist der ganz schwache Punkt der Urteilsbegründung. Ein schwacher Punkt, den das Revisionsgericht zu untersuchen gehabt hätte. Doch dieser Untersuchung ist es nun durch den Rückgriff auf §349,2 StPO ausgewichen: Dieser Paragraph ist der letzte Rettungsanker einer Justiz, welche das Gesetz mit gesetzlichen Mitteln austrickst.



Das Verdener Landgericht hat den Karlsruher Bundesgerichtshof sogar noch übertroffen: Um seine schwache juristische Begründung zu stützen, hat es gar offen gelogen, indem es behauptete, auch der Psychiater hätte anläßlich des mündlichen Vortrags seines Gutachtens vor dem Gericht gesagt, ich hätte den Eintritt der Bewußtseinsstörung verhindern können. In der schriftlichen Fassung dieses seines Gutachtens hatte der psychiatrische Gutachter sich jedoch nicht dahingehend geäußert, genau so wenig hat er dies in seinem mündlichen Vortrag getan. Doch ein lügnerisches Gericht ist immer ein gesetzestreues Gericht. Denn das Gesetz sagt, daß "ein Gericht niemals lügt." Um zu vermeiden, daß ein Gericht (welches niemals lügt) lügt, wäre es also erforderlich, alle Zeugenaussagen und mündlich vorgetragenen Expertisen Wort für Wort zu protokollieren.



Auweh, ... jetzt verstehe ich: Das würde ARBEITSPLÄTZE schaffen -- aha, da ist sie, die protestantisch-kapitalistische Justiz!



Unprotestantische Grüße,



Werner Braeuner



P.S.1: Auch die Staatsanwaltschaft Verden hat einen Revisionsantrag beim Bundesgerichtshof gestellt, dahin zielend, mich wegen Mordes (§211 StGB) zu verurteilen. Dies allerdings unter Anerkennung einer sich strafmildernd auswirken sollenden Bewußtseinsstörung (ein herrliches Durcheinander!). Dieser staatsanwaltschaftliche Revisionsantrag ist bisher jedoch weder vom Karlsruher Generalbundesanwalt noch vom dortigen Revisionsgericht bearbeitet worden. Am wahrscheinlichsten zu erwarten ist, daß die Staatsanwaltschaft Verden ihren Revisionsantrag nun zurückziehen wird, damit der Bundesgerichtshof nicht doch noch in die Peinlichkeit gerät, das konfuse Urteil des Verdener Landgerichts prüfen zu müssen. Denn dies könnte vielleicht zu Problemen führen, die eine das Gesetz austricksende Gesetzgebung nicht vorausgesehen hatte.



P.S.2: Frage an Radio Eriwan: Ist es möglich, daß ein westlich-demokratischer Staat über verfassungsmäßige Institutionen verfügt und dennoch zu einer despotischen, anti-humanen Praxis übergeht?


Antwort von Radio Eriwan: Im Prinzip ja. Doch niemand spricht darüber, also ist es nicht möglich, besonders dann nicht, wenn eine Regierung den Geist der Verfassung mit allen möglichen Mitteln verteidigt!



P.S.3: Ich bin weder mit vollgeschissenen Windeln auf die Welt gekommen, noch habe ich die Absicht, mit vollgeschissenen Windeln zu sterben!